Was ist ICOMOS?
ICOMOS – Stenogramm einer zentralen Institution in Welterbeangelegenheiten
Wilfried Lipp (Beitrag erschienen im ISG 3/2013) Wenn vom Welterbe die Rede ist – sei es im positiven Kontext von Eintragungen auf die UNESCO Liste oder im kritischen Zusammenhang mit Konflikten – dann findet häufig auch ICOMOS Erwähnung. Wofür die Institution mit seiner Kürzel Chiffre steht, soll nachstehendes Stenogramm aufklären.Was ist ICOMOS?
ICOMOS ist die Abkürzung für „International Council on Monuments and Sites“ und wird in der deutschen Version als „Internationaler Denkmalrat“ bezeichnet. Die derzeit weltweit etwa 10.000 Mitglieder aus den weit gefächerten Fachbereichen der Denkmalpflege umfassende Institution ist als NGO, d.h. als Non Governmental Organization / nicht staatliche Organisation aufgestellt. Dadurch wird die Unabhängigkeit von politischen und partikularen Interessen deklariert und die Ausrichtung auf die rein fachliche Expertise unterstrichen.Gründung
Die Initiale für die Gründung von ICOMOS war die Konzeption für die Charta von Venedig 1964. Dieses bis heute weltweit maßgebliche Grundsatzdokument der Denkmalpflege wurde gemeinschaftlich von den damals erstrangigen Experten auf diesem Gebiet verfasst. Österreich war in dieser Runde – als Nation mit großer fachlicher und institutioneller Tradition – mit Frau Dr. Gertrude Tripp, Leiterin der Restaurierwerkstätten des Bundesdenkmalamtes vertreten. Ein Jahr nach der Abfassung der Charta von Venedig wurde ICOMOS offiziell 1965 in Warschau gegründet und umfasst heute nationale Komitees in mehr als 120 Ländern.Richtlinien, Grundsätze und Chartas
Auf der Grundlage der Charta von Venedig aufbauend, hat ICOMOS in den folgenden Jahrzehnten eine Reihe weiterer Richtlinien und Chartas zu spezifischen Themenbereichen des kulturellen Erbes verabschiedet, u.a.: die Charta von Florenz 1981 zum Schutz der historischen Gärten, die Charta von Washington 1987 zur Denkmalpflege in historischen Städten, die Charta von Lausanne 1990 für den Schutz und die Pflege des archäologischen Erbes, die Richtlinien zur Ausbildung in der Konservierung von Denkmälern, Ensembles und historischen Stätten 1993, das Nara Dokument zur Authentizität 1994, die Charta zu Schutz und Pflege des Unterwasser-Kulturerbes 1996, die Grundsätze zur Dokumentation der Denkmäler, Ensembles und historischen Stätten 1996, die Charta zur vernakulären Bauerbe(Bauerbe im ländlichen Raum) 1999, die Internationale Charta des Kulturtourismus 1999, die Grundsätze zur Erhaltung historischer Holzstrukturen 1999, die Grundsätze für die Erhaltung und Konservierung / Restaurierung von Wandmalereien 2003, die Grundsätze zur Analyse, Konservierung und Restaurierung der Baustruktur von Denkmälern 2003, die Erklärung von Xi’an zur Erhaltung des Umfelds von Baudenkmälern, historischen Stätten und Denkmalbereichen 2005, die Charta der Kulturstraßen 2008, die Charta zur Interpretation und Präsentation von Kulturerbestätten 2008.Sitz und Struktur
Der Sitz von ICOMOS International ist in Paris. Das Büro befindet sich unweit des Eiffelturms in der rue de la Fédération. Die Organisationsstruktur gliedert sich im wesentlichen – entsprechend den Ergebnissen der alle drei Jahre anlässlich der Generalversammlung stattfindenden Wahlen – in: Präsident, 5 Vizepräsidenten mit spezifisch auf die 5 Kontinente bezogenen Zuständigkeiten, Generalsekretär, Schatzmeister, Exekutivkomitee mit 20 Mitgliedern und weiteren kooptierten Vertretern sowie Repräsentanten von Organisationseinheiten. Die administrativen und operativen Entscheidungen werden in diesen Gremien und deren Substrukturen getroffen. Als umfassendes Diskussionsforum dient die jährlich statt findende Konferenz des Advisory Komitees (ADCOM), das sich aus den Vertretern aller Nationalkomitees von ICOMOS zusammensetzt.ICOMOS – UNESCO
1972 wurde von der UNESCO die Welterbekonvention (World Heritage Convention) zum Schutz des Kultur- und Naturerbes verabschiedet. Unmittelbarer Anlass dafür war der drohende Untergang (im Wortsinn!) von Abu Simbel durch den Assuan-Staudamm. Die Welterbekonvention der UNESCO war – und ist – das bisher erfolgreichste Übereinkommen der Völkergemeinschaft und wurde bis dato von 187 Staaten unterzeichnet. Österreich hat das Abkommen 1993, 20 Jahre nach Inkrafttreten der Konvention, signiert. Das Entscheidungsgremium gemäß den Bestimmungen der UNESCO Welterbekonvention stellt das Welterbekomitee (World Heritage Committee) dar, das sich aus 21 Vertretern von Mitgliedsstaaten zusammen setzt und deren Delegierte periodisch wechseln. Das Welterbekomitee trifft einmal jährlich zu einer mehrtägigen Konferenz zusammen, um über Neuaufnahmen auf die Liste des Welterbes, über allfällige Sanktionen (Verlust des Welterbestatus, Rote Liste für besonders gefährdetes Welterbe) und über Konflikte im Zusammenhang mit dem Zustand und der Entwicklung der Welterbestätten (State of Conservation / SOC) zu entscheiden. Zur Beratung autorisierte die UNESCO in der Welterbekonvention und den dazu gehörigen Durchführungsbestimmungen (Operational Guidelines) verschiedene fachspezifisch ausgewiesene NGOs: ICOMOS für das Kulturerbe; IUCN (International Union for Conservation of Nature and Natural Resources) für das Naturerbe; ICCROM (International Centre for the Study of the Preservation and Restoration of Cultural Property) für Fragen der Restaurierung und Konservierung u.a. Zur administrativen Koordination installierte die UNESCO innerhalb ihrer Pariser Organisation das so genannte Welterbezentrum.Aufgaben und Ziele
Durch die Anbindung von ICOMOS als offizieller Berater (Advisory Body) der UNESCO in allen Fragen des Weltkulturerbes, hat der Aufgabenbereich der Institution einen zusätzlichen besonderen Zuschnitt erfahren. Dieses Profil umfasst im Wesentlichen folgende Aufgaben: a) Zentrale Mitwirkung an der Evaluierung von potenziellen Welterbekandidaten im Zuge der Aufnahmeverfahren, Erstellung der Gutachten (Evaluation Mission) b) Zentrale Mitwirkung an der Lösung von Konfliktfällen und Beratung zur Vermeidung möglicher Beeinträchtigungen der OUVs (Outstanding Universal Values), des außergewöhnlichen universellen Wertes von Welterbestätten gem. §172 der Operational Guidelines (Advisory Mission) c) Zentrale Mitwirkung an der Beurteilung des Zustandes und der Entwicklung (State of Conservation) in den Welterbestätten (Reactive Monitoring) d) Darüber hinaus gelten die Bemühungen von ICOMOS auch der Förderung der UNESCO Welterbe-Idee im Allgemeinen durch Vermittlung und Öffentlichkeitsarbeit.Wissenschaftliche Komitees
Die herausragende Stellung von ICOMOS als unabhängige Expertenkomission wird unterstrichen durch die Vielzahl von internationalen wissenschaftlichen Komitees (ISCs), die ICOMOS im Laufe seiner Entwicklung installierte. Derzeit decken mehr als 25 Komitees den wissenschaftlichen Erfahrungsraum des Kulturerbes ab, von der Unterwasserarchäologie (International Committee on the Underwater Cultural Heritage) bis zum Kulturerbe im ländlichen Raum (International Committee of Vernacular Architecture). Einige Mitglieder des österreichischen Nationalkomitees sind auch in verschiedenen ISCs tätig und bringen so ihre Kenntnisse in den internationalen Wissenstransfer ein. Besonders erwähnt werden darf in diesem Zusammenhang das ICOMOS Theoriekomitee (ISC on Theory and Philosophy of Conservation and Preservation), das 2005 in Wien gegründet wurde, von Florenz aus administriert wird und das vom Präsidenten des österreichischen Nationalkomitees geleitet wird. 2008 wurde mit großem Erfolg die Jahrestagung des Theoriekomitees in Wien abgehalten. Die Ergebnisse der Konferenzen, die sich mit grundsätzlichen Fragen des Erbes und der Erbeverantwortung beschäftigten, liegen mittlerweile fünf Bänden vor[1]. Anlässlich der Jahreskonferenz des Komitees im Mai 2014 in Riga wurde der Präsident des österreichischen Nationalkomitees, Prof. Dr. Wilfried Lipp einstimmig für die nächste Funktionsperiode bis 2017 wiedergewählt. Der Drei-Jahres-Plan sieht Konferenzen in Neu Dehli, Xian/China und Heidelberg vor.Beiträge Österreichs auf internationaler Ebene
Durch das Mandat des Präsidenten des österreichischen Nationalkomitees als Vizepräsident von ICOMOS International (2009-2011) und als Mitglied des Exekutivkomitees (2008 bis heute) ist die Verzahnung von ICOMOS Austria mit der internationalen Organisation bestens gewährleistet. Zu den Aufgaben als Vizepräsident zählte u.a. die Abhandlung jährlicher Konferenzen für alle europäischen Nationalkomitees und diese Treffen fanden 2009 in Wien, 2010 in Arles und 2011 in Budapest/Balaton Füred statt. In der Folge dieser Europe Group Meetings ist ICOMOS Austria wesentlich in den Bereichen vergleichender Studien zur Rechtsmaterie Denkmal/Kulturerbe in Europa initiativ, weiters hinsichtlich von Strategien zur Erstellung einer europäischen Vorschlagsliste (Tentative List) zur Welterbe-Nominierung und bildet außerdem eine Plattform für Südosteuropa und die Nachfolgestaaten der Monarchie. Ein diesbezügliches Symposium fand 2013 in Wien statt. Ein Meeting in Österreich bleibt Option. Eine große Herausforderung stellte die Kommentierung des UNESCO Wiener Memorandums 2005 dar. Die eingebrachten kritischen Vorschläge haben wesentlich zur Abfassung der 2011 verabschiedeten UNESCO-Empfehlung zur historischen Stadtlandschaft (HUL Recommendation) Ein weiterer Beitrag von ICOMOS Austria zu internationalen Projekten ist die Mitherausgabe des großen Übersetzungswerks der wichtigsten Grundsatzpapiere der Denkmalpflege (siehe auch oben)[2]. Damit sind diese Dokumente erstmals in deutscher Fassung verfügbar. Derzeit ist ein umfangreicher Sammelband (Hg. W. Lipp, M. Falser) zum 40. Jubiläum des Europäischen Denkmalschutzjahres 1975 – 2015 geplant. Die Liste der Vorträge des Präsidenten des österreichischen Nationalkomitees auf internationalen und nationalen Veranstaltungen umfasst rd. 45 Titel.ICOMOS Austria – Österreichisches Nationalkomitee
ICOMOS – mit dem Sitz in Paris und den geschilderten Funktionen im Kontext mit der Welterbekonvention der UNESCO – verkörpert das Insgesamt aller ICOMOS Nationalkomitees. Die Nationalkomitees sind sozusagen Außenstellen der Pariser Zentrale und unverzichtbare Einheiten in der Wahrnehmung und Erfüllung der Aufgaben und Ziele im Dienste der Bewahrung und Förderung des Kulturerbes. Das österreichische Nationalkomitee ICOMOS Austria hat derzeit etwa 80 Mitglieder, deren Mandat auf Basis nachgewiesener Expertenschaft beruht. Zu den Aufgaben und Zielen des Nationalkomitees zählt u.a. die Teilhabe an den Vorhaben und Entscheidungen von ICOMOS International im Rahmen der Generalversammlung und der Konferenzen des Advisory Komitees, im engeren nationalen Bereich die Mitwirkung bei den UNESCO / ICOMOS Missions, die in den letzten Jahren Anlassfälle in den Welterbegebieten von Wien, Salzburg, Graz, Fertö / Neusiedlersee und Semmering betrafen. Von zentraler Bedeutung ist jedoch die laufende Beobachtung und Beratung der Welterbestätten. Das Nationalkomitee erfüllt damit die wichtige Aufgabe der permanenten Kontrolle und konstruktiven Hilfestellung zur angemessenen Wahrung des Zustandes und der Entwicklung der österreichischen Welterbestätten.Monitoring
Der Begriff dafür heißt präventives Monitoring / preventive Monitoring – der Auftrag dazu wurde zuletzt in der Resolution Nr. 27 der 16. Generalversammlung von ICOMOS im Oktober 2008 in Quebec / Kanada formuliert. Das präventive Monitoring hat vor allem den Zweck, durch frühzeitige Präsenz bei Veränderungsvorhaben oder/und Zustandsbefunden beratend zur Konfliktvermeidung beizutragen. Die Angelpunkte der Prävention liegen dabei auf der Bedachtnahme auf die der Eintragung auf die Welterbeliste zugrunde liegenden OUVs, weiters auf die essenziellen Eigenschaften der „Authenticity“ und „Integrity“. Da es sich bei Interventionen in den Kern- und Pufferzonen der österreichischen Welterbegebiete in der Regel um Gestaltungs- und Veränderungsplanungen handelt, nimmt die Obsorge um die Wahrung vor Beeinträchtigungen der Ansicht von Welterbestätten und ihren signifikanten (visual integrity; visual impact study) einen besonderen Stellenwert ein – nicht zuletzt durch den städtebaulichen Trend der Vertikalisierung (Hochhäuser) und Verdichtung („Draufsetzen“). Zur Vermeidung dieser Gefährdung können nach der Praxis der UNESCO und des Welterbekomitees durchaus auch Vorhaben außerhalb der deklarierten Zonen unter das Monitoring Gebot fallen. Das österreichische Nationalkomitee hat eine Monitoring Gruppe installiert, bei der je ein Monitoring Verantwortlicher für eine Welterbestätte zuständig ist. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe ist ein ausgeprägtes Networking Voraussetzung, das die Kontakte zu den unmittelbar Betroffenen (Eigentümern, Bauwerbern) ebenso pflegt, wie zu den zuständigen Organen der Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltung. Selbstverständlich gehört auch die Anhörung von Interessensgruppierungen und Bürgerinitiativen und das Einvernehmen mit dem die Agenden des Welterbes wahrnehmenden BMUKK, dem Bundesdenkmalamt und der österreichischen UNESCO Kommission zum Kontaktradius des präventiven Monitoring. Die Monitoringaktivitäten resultieren in der Regel in schriftlichen Expertisen, die – je nach Brisanz der Fälle – auch ICOMOS International und der UNESCO zur Kenntnis gebracht werden. Einen zusätzlichen Ertrag des Monitorings stellen die Österreich-Beiträge für das ICOMOS Periodikum „Heritage at Risk“ dar, in dem weltweit aktuelle Problemfälle vorgestellt werden. Zu den Aufgabenbereichen des österreichischen Nationalkomitees von ICOMOS fällt auch die Beratung zur laufenden Revision der österreichischen Vorschlagsliste (Tentative List) zur Nominierung auf die UNESCO Welterbeliste. In diesem Zusammenhang wurde 2006 ein internationales Fachsymposium in Steyr zur Frage des außergewöhnlichen universellen Wertes / OUV des Erzbergs und der Eisenwurzen samt Steyr abgehalten. Ein Mitglied des österreichischen Nationalkomitees[3] verfasste zu diesem Thema eine umfassende Studie als Grundlage für ein mögliches Nominierungsverfahren. Ein besonderes Anliegen des präventiven Monitoring ist selbstverständlich auch die Öffentlichkeits- und Vermittlungsarbeit, die auf die jeweiligen Zielgruppen hin zugeschnitten ist. So hat sich im Herbst 2012 eine Fachkonferenz mit Fragen des Monitoring in der Wachau beschäftigt, eine Fortsetzung erfolgte im Dezember 2013. In Wien gab es im Dezember 2012 speziell für die Welterbeverantwortlichen des Magistrats und für sonstig Beteiligte eine Informationsveranstaltung über die 2011 verabschiedete UNESCO Recommendation on the Historic Urban Landscape (HUL).Option
Bleibt als letzter Punkt dieses Stenogramms als Option für die Zukunft neben den üblichen Hoffnungen auf eine Verbesserung der administrativen und finanziellen Basis vor allem die überfällige Verankerung des Welterbes und damit auch von ICOMOS in der österreichischen Rechtsmaterie.
[1] Die Bände erschienen in der Edizioni Polystampa Florenz ab 2008 ff.
[2] Internationale Grundsätze und Richtlinien der Denkmalpflege, Hg. ICOMOS Deutschland, ICOMOS Luxemburg, ICOMOS Österreich, ICOMOS Schweiz. In: Monumenta I, Stuttgart / Fraunhofer Verl. 2012.
[3] Falser Michael, Die Österreichische Eisenstraße als UNESCO-Weltkultur- und Naturerbe? Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie. In: Schriftenreihe des Nationalpark Kalkalpen Band 9. Linz, 2009