Arbeitsgruppe Monitoring
Das österreichische Nationalkomitee hat eine Monitoring Gruppe installiert, bei der je ein/e Monitoringverantwortliche/r für eine Welterbestätte zuständig ist. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe ist ein ausgeprägtes Networking Voraussetzung, das die Kontakte zu den unmittelbar Betroffenen (Eigentümern, Bauwerbern) ebenso pflegt, wie zu den zuständigen Organen der Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltung. Selbstverständlich gehört auch die Anhörung von Interessensgruppierungen und Bürgerinitiativen und das Einvernehmen mit dem die Agenden des Welterbes wahrnehmenden BMKOES, dem Bundesministerium für Kunst und Kultur, und der österreichischen UNESCO-Kommission zum Kontaktradius des präventiven Monitoring. Die Monitoringaktivitäten resultieren in der Regel in schriftlichen Expertisen, die – je nach Brisanz der Fälle – auch ICOMOS International und der UNESCO zur Kenntnis gebracht werden.
Die Arbeitsgruppe wird von DI Dr. Ulrike Herbig geleitet.
Arbeitsgruppe Emerging Professionals
Die Arbeitsgruppe „ICOMOS International Emerging Professionals“ (EPWG) wurde 2017 als Reaktion auf die Forderung des ICOMOS-Jahresberichts 2016 zur Erweiterung der Emerging-Professional-Mitgliederbasis gegründet. Auf der 19. ICOMOS-Generalversammlung in Delhi, Indien, wurden neun Resolutionen verabschiedet, die die Rolle und den Tätigkeitsbereich der EPWG darstellten (siehe hier). Von der EPWG werden internationale Telefonkonferenzen organisiert, um sich über den Fortschritt laufender Initiativen auszutauschen und Nachwuchs-DenkmalpflegerInnen mit an Board zu holen.
Die Arbeitsgruppe wird von DI Doris Grandits geleitet.
Arbeitsgruppe Photovoltaik im Welterbe
Photovoltaik-Anlagen zur Umwandlung solarer Energie in elektrische Energie werden als geeignet erachtet, einen positiven Beitrag zu den national und international verankerten Nachhaltigkeitszielen 2030 resp. 2050 als auch den Klimazielen zu ermöglichen. Der Einsatz von Photovoltaik-Anlagen in UNESCO-Welterbestätten steht im Spannungsfeld der Erhaltung des außergewöhnlich universellen Wertes der jeweiligen Stätte und der Gestaltung mittels neuartiger, zuvor nicht eingesetzter baulicher Elemente zur Energiegewinnung. Der außergewöhnliche Wert der jeweiligen Stätte darf gemäß der Welterbekonvention weder geschmälert noch zerstört werden. Deshalb hat sich im Frühjahr 2022 die Arbeitsgruppe „Photovoltaik im Welterbe“, bestehend aus elf Mitgliedern, formiert und Empfehlungen für die Errichtung von PV-Anlagen im Welterbe erarbeitet.
Die Arbeitsgruppe wird von Dr. Günter Dinhobl geleitet.
Arbeitsgruppe Recht und Kulturelles Erbe
Der Auftrag der Arbeitsgruppe besteht darin, den Schutz und die Pflege des nationalen Kulturerbe nach den internationalen Empfehlungen und Richtlinien der UNESCO Welterbekonvention endlich in die österreichischen Rechtsmaterien (Bundesdenkmalschutzgesetz, Raumordnungen und Bauordnungen) einzubetten.
Die vom Vorstand Anfang 2021 eingesetzte Arbeitsgruppe hat am 17. Februar 2021 ihre konstituierende Sitzung abgehalten. Dabei wurde Dr. Manfred Matzka zum Vorsitzenden der Arbeitsgruppe gewählt.
Als eines der ersten Projekte der Arbeitsgruppe wurden Vorschläge zur Novellierung des Denkmalschutzgesetzes ausgearbeitet und am 4. November 2021 von Dr. Matzka präsentiert.
Seit geraumer Zeit wird – nicht ohne Grund – über die Notwendigkeit einer Weiterentwicklung des Denkmalschutzrechts diskutiert. Die Erfahrungen mit dem Vollzug des Denkmalschutzgesetzes, eine umfangreiche Judikatur, neue Normen im Völkerrecht, wachsendes Interesse einer kritischen Öffentlichkeit sowie moderne Entwicklungen im Verwaltungsrecht und in der Bürger-Partizipation geben dieser Diskussion Impulse. Sie lassen erkennen, dass es nicht nur um eine isolierte Novellierung des Denkmalschutzgesetzes geht, sondern um eine breitere Fortentwicklung der einschlägigen Rechtsbereiche.
Die Expertengruppe hat daher Vorschläge in einer Punktation aufgelistet und begründet, die sich angesichts dieser Herausforderungen aus der Perspektive einer praktikablen, „angewandten Denkmalpflege“ auf internationalem Niveau ergeben. Sie empfiehlt, eine umfassende Sichtweise im Gesetz zu verankern, die völkerrechtlichen Normen (endlich) konsistent innerstaatlich umzusetzen, die Begrifflichkeiten des Gesetzes zu überarbeiten, Parteienrechte auszubauen, Verwaltungsverfahren zu konzentrieren, die Struktur des Bundesdenkmalamtes zu verbessern, die Rolle der Sachverständigen neu zu fassen, eine effektive Rechtsdurchsetzung zu ermöglichen und einiges andere mehr.
Einen Beitrag zur Welterbekonvention und dem Denkmalschutzrecht, der sich mit der Umsetzung der Welterbekonvention in Österreich unter die Lupe nimmt und sich die Frage stellt, wie diese funktioniert, hat Manfred Matzka im Magazin des Internationalen Städteforum in Graz (ISGMagazin), Ausgabe 04-2021, veröffentlicht.
In der Zeitschrift „Sachverständige“ (Heft 3/2021) hat Caroline Jäger-Klein, Präsidentin von ICOMOS Austria und allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige für Denkmalschutz, Ortsbildpflege und Altstadtsanierung, einen Beitrag unter dem Titel „Dringend einen zeitgemäßen Denkmalschutz für Österreich“ verfasst, in dem sie unter anderem zu den Mängeln im bestehenden Denkmalschutzrecht Stellung bezieht.
Anschließend an das vom 23. bis 25. Juni 2022 veranstaltete ISG-Forum haben die ISG-Präsidentin und Grazer Bürgermeisterin-Stellvertreterin, Mag. Judith Schwentner, die Geschäftsführerin des ISG-Forum, Mag. Gertraud Strempfl-Ledl sowie die ICOMOS-Präsidentin Dr. Caroline Jäger-Klein, einen offenen Bilanzbrief verfasst, in dem die Erkenntnisse aus dem ISG-Forum zusammengefasst und als „Forderungen“ formuliert wurden. Den Brief finden Sie hier, eine ausführliche Rückschau auf das ISG-Forum in der Ausgabe 02-03-2022 des ISG-Magazins.
Die Arbeitsgruppe wird von Dr. Manfred Matzka geleitet.
Arbeitsgruppe Best Practice Award
Seit der offiziellen Gründung der Arbeitsgruppe ICOMOS Austria Best Practice Award arbeitet das 6-köpfige Kernteam mit Unterstützung von weiteren Mitglieder intensiv am Konzept des Preises. Der erste Meilenstein – eine Kurzbeschreibung über die Kriterien zur Auswahl der Projekte – wurde erstellt und an potenzielle Kooperationspartner übermittelt: darunter die Kammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten und die Österreichische Gesellschaft für Architektur. Die Kurzbeschreibung kann hier heruntergeladen werden.
Die nächsten Meilensteine betreffen die Sicherung der Finanzierung sowie die Erstellung des Werbematerials für den Launch im Rahmen der Konferenz Cultural Heritage and New Technonolgies, die zwischen 15-17 November 2023 in Wien stattfinden wird.