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UNESCO und ÖUK

UNESCO

Die UNESCO ist die Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit Sitz in Paris. Ihr Ziel ist es, durch Förderung der internationalen Zusammenarbeit in Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation zur Erhaltung von Frieden und Sicherheit beizutragen. Sie fungiert als globales Forum der intellektuellen Zusammenarbeit und fokussiert sich (unter anderem) auf Kulturelle Entwicklung: Erbe und Vielfalt. In diesem Gebiet kümmert sie sich um den weltweiten Schutz und die Erhaltung des materiellen und immateriellen Kultur­erbes, den Kulturgüterschutz sowie um die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen und der Kreativität. Österreich ist der UNESCO bereits 1948 beigetreten, der Welterbekonvention der UNESCO hingegen erst 1992-93. ICOMOS wurde von der UNESCO in der Welterbekonvention und den dazu gehörigen Durch­führungs­bestimmungen als Experten-Gremium zur Beratung (nicht nur) der UNESCO in Sachen des Kulturerbes autorisiert.

1972 wurde von der UNESCO die Welterbekonvention (World Heritage Convention) zum Schutz des Kultur- und Naturerbes verabschiedet. Unmittelbarer Anlass dafür war der drohende Untergang (im Wortsinn!) von Abu Simbel durch den Assuan-Staudamm. Die Welterbekonvention der UNESCO war – und ist – das bisher erfolgreichste Übereinkommen der Völkergemeinschaft und wurde bis dato von 187 Staaten unterzeichnet. Österreich hat das Abkommen 1993, 20 Jahre nach Inkrafttreten der Konvention, signiert. Das Entscheidungsgremium gemäß den Bestimmungen der UNESCO Welterbekonvention stellt das Welterbekomitee (World Heritage Committee) dar, das sich aus 21 Vertretern von Mitgliedsstaaten zusammen setzt und deren Delegierte periodisch wechseln. Das Welterbekomitee trifft einmal jährlich zu einer mehrtägigen Konferenz zusammen, um über Neuaufnahmen auf die Liste des Welterbes, über allfällige Sanktionen (Verlust des Welterbestatus, Rote Liste für besonders gefährdetes Welterbe) und über Konflikte im Zusammenhang mit dem Zustand und der Entwicklung der Welterbestätten (State of Conservation / SOC) zu entscheiden. Zur Beratung autorisierte die UNESCO in der Welterbekonvention und den dazu gehörigen Durchführungsbestimmungen (Operational Guidelines) verschiedene fachspezifisch ausgewiesene NGOs: ICOMOS für das Kulturerbe; IUCN (International Union for Conservation of Nature and Natural Resources) für das Naturerbe; ICCROM (International Centre for the Study of the Preservation and Restoration of Cultural Property) für Fragen der Restaurierung und Konservierung u.a. Zur administrativen Koordination installierte die UNESCO innerhalb ihrer Pariser Organisation das so genannte Welterbezentrum.

Durch die Anbindung von ICOMOS als offizieller Berater (Advisory Body) der UNESCO in allen Fragen des Weltkulturerbes, hat der Aufgabenbereich der Institution einen zusätzlichen besonderen Zuschnitt erfahren. Dieses Profil umfasst im Wesentlichen folgende Aufgaben:
a)    Zentrale Mitwirkung an der Evaluierung von potenziellen Welterbekandidaten im Zuge der Aufnahmeverfahren, Erstellung der Gutachten (Evaluation Mission)
b)    Zentrale Mitwirkung an der Lösung von Konfliktfällen und Beratung zur Vermeidung möglicher Beeinträchtigungen der OUVs (Outstanding Universal Values), des außergewöhnlichen universellen Wertes von Welterbestätten gem. §172 der Operational Guidelines (Advisory Mission)
c)     Zentrale Mitwirkung an der Beurteilung des Zustandes und der Entwicklung (State of Conservation) in den Welterbestätten (Reactive Monitoring)
d)    Darüber hinaus gelten die Bemühungen von ICOMOS auch der Förderung der UNESCO Welterbe-Idee im Allgemeinen durch Vermittlung und Öffentlichkeitsarbeit.
https://en.unesco.org/

ÖUK – Österreichische UNESCO-Kommission

Die ÖUK, die Österreichische UNESCO-Kommission, ist die nationale Koordinations- und Verbindungsstelle aller Arbeitsbereiche der UNESCO in Österreich. Sie wurde nach dem Beitritt Österreichs zur UNESCO 1948 am 14. September 1949 im Unterrichtsministerium eingerichtet und ist seit 2001 als Verein neu konstituiert. Ihre Aufgabe ist, die Bundesregierung, die Landesregierungen und die übrigen zuständigen Stellen in allen Fragen zu beraten, die sich aus der Mitgliedschaft Österreichs in der UNESCO ergeben; an der Verwirklichung der Programme mitzuarbeiten, die Öffentlichkeit über die Arbeit der UNESCO zu informieren sowie Institutionen, Fachorganisationen und Expert*innen mit der Organisation in Verbindung zu bringen. Sie stellt die Präsenz der UNESCO in Österreich sicher und vertritt die UNESCO in Österreich als Inhaberin der Rechte an Namen und Logo.
https://www.unesco.at/