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Präsentation und Diskussion: Vorschläge und Überlegungen für ein neues Denkmalrecht

Donnerstag, 4. November 2021, 17:00 Uhr (um Anmeldung wird gebeten: office@icomos.at)
Rathaus Wien, Sitzungszimmer 1. Stock
 
Im Rahmen der CHNT26 (Konferenz „Cultural Heritage and New Technologies“ vom 02. bis zum 04. November) im Wiener Rathaus präsentiert die ICOMOS-Arbeitsgruppe „Recht und kulturelles Erbe“ unter ihrem Obmann SC i.R. Prof. Dr. Manfred Matzka ihre soeben publizierten Vorschläge und Vorstellungen für eine Novellierung des österreichischen Denkmalschutzrechts.
 
Nicht ohne Grund wird seit einiger Zeit über die Notwendigkeit einer Weiterentwicklung des Denkmalschutzrechts diskutiert. Die Erfahrungen mit dem Vollzug des Denkmalschutzgesetzes, eine umfangreiche Judikatur, neue Normen im Völkerrecht, wachsendes Interesse einer kritischen Öffentlichkeit sowie moderne Entwicklungen im Verwaltungsrecht und in der Bürger-Partizipation geben dieser Diskussion Impulse. Sie lassen erkennen, dass es nicht nur um eine isolierte Novellierung des Denkmalschutzgesetzes geht, sondern um eine breitere Fortentwicklung der einschlägigen Rechtsbereiche.
 
Die Expertengruppe hat daher Vorschläge in einer Punktation aufgelistet und begründet, die sich angesichts dieser Herausforderungen aus der Perspektive einer praktikablen, „angewandten Denkmalpflege“ auf internationalem Niveau ergeben. Sie empfiehlt, eine umfassende Sichtweise im Gesetz zu verankern, die völkerrechtlichen Normen (endlich) konsistent innerstaatlich umzusetzen, die Begrifflichkeiten des Gesetzes zu überarbeiten, Parteienrechte auszubauen, Verwaltungsverfahren zu konzentrieren, die Struktur des Bundesdenkmalamtes zu verbessern, die Rolle der Sachverständigen neu zu fassen, eine effektive Rechtsdurchsetzung zu ermöglichen und einiges andere mehr.