2019.05.16
„… von außergewöhnlichem, universellem Wert“
Der OUV am Beispiel der österreichischen Welterbestätten
Florian Meixner
Österreichische UNESCO-Kommission – Welterbe und Kulturgüterschutz
Den Kern einer jeden Einschreibung in die Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt bildet das sogenannte „statement of outstanding universal value“. Die Feststellung dieses „außergewöhnlichen, universellen Wertes“ (OUV) einer Stätte oder eines Denkmals ist zum einen die inhaltliche Begründung für eine Aufnahme als Weltkultur- oder -naturerbe, zum anderen die Grundlage für den künftigen Umgang mit dieser Welterbestätte bzw. für deren Management. Am Beispiel der österreichischen Welterbestätten soll das Konzept des OUV und dessen historische Genese analysiert und dargestellt werden.