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Vortrag: im.materielles Kulturerbe

2019.06.27

im.materielles Kulturerbe
Der Einsatz der UNESCO zur Erhaltung des kulturellen Erbes der Menschheit

Gabriele Detschmann und Sabina Mahr
UNESCO Welterbekoordinator Hamburg – Immaterielles Kulturerbe

Schutz und Erhaltung des kulturellen Erbes sind seit der Gründung der UNESCO eine ihrer zentralen Aufgaben. Zahlreiche völkerrechtlich bindende Verträge mit weitreichender Verpflichtungen bilden hierfür das Regelwerk. Ausgehend vom Schutz des materiellen Kulturerbes (1954, 1972, 2001) wird seit 2003 unter dem Begriff „immaterielles Kulturerbe“ auch den kulturellen Praktiken international „Schutzwürdigkeit“ zugesprochen.

Materielles und immaterielles Kulturerbe sind immer komplementär. Immaterielles Kulturerbe bezeichnet sowohl das gewachsene Erfahrungswissen von Gemeinschaften, als auch die dafür notwendigen materiellen Instrumente, Ressourcen und Kulturräume. Obwohl dieses Übereinkommen in Ergänzung zum materiellen Kulturerbe gedacht und von diesem auch grundsätzlich nicht getrennt zu sehen ist, erhebt das immaterielle Kulturerbe keinerlei Anspruch darauf, außergewöhnlichen universellen Wert für die gesamte Menschheit zu besitzen. Das immaterielle Kulturerbe hat vor allem für die jeweiligen Traditionsträger*innen Bedeutung und Relevanz.

Welchen Beitrag das immaterielle Kulturerbe für den Schutz der Welterbestätten leisten kann und was die Sichtbarmachung von wenig bekannten Bräuchen und Praktiken impliziert – diesen und anderen Fragen widmet sich der Vortrag im.materielles Kulturerbe.