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Vortrag: Wie entstehen UNESCO Welterbestätten?

2019.01.31

Wie entstehen UNESCO Welterbestätten?
Normierungs- und Evaluierungsprozess

Dr. Alexandra Kruse
Insitu World Heritage consulting

Was sind die Voraussetzungen für die Anerkennung als Welterbe? Wer bzw. was, kann überhaupt Welterbe werden? Wer trifft die Entscheidungen – im Land und bei der UNESCO? Wie lange dauert es, bis ein Antrag bewilligt oder abgelehnt wird?

Das Prädikat „UNESCO Welterbe“ gewinnt zunehmend an Beliebtheit, Bekanntheit und Bedeutung und ist doch gleichzeitig ein Buch mit sieben Siegeln. Versuchen wir, etwas Licht ins Dunkel zu bringen: Es gibt zehn Kriterien für Welterbestätten, von denen mindestens eines erfüllt sein muss. Grundvoraussetzung ist, dass eine Stätte „von außergewöhnlichem universellen Wert“ ist. Außerdem müssen die Stätten “echt” und “intakt” sein. Das Aufnahmeverfahren – von der Einreichung der Nominierung bis zur Entscheidung bei der Sitzung des Welterbekomitees – dauert im besten Falle 18 Monate, meist jedoch viele Jahre. Eine Nominierungsidee muss zunächst einmal in die nationale Vorschlagsliste eines Landes (Tentative list) eingetragen sein, bevor sie überhaupt in das internationale Verfahren eintreten kann. Im Auftrag des UNESCO-Welterbekomitees bewerten Experten des Internationalen Rats für Denkmalpflege (ICOMOS) bzw. der Weltnaturschutzunion (IUCN), die vollständigen Anträge. Auf Grundlage ihrer Empfehlungen entscheidet das Welterbekomitee, das sich aus Vertretern von 21 Vertragsstaaten der Welterbekonvention zusammensetzt, über die Aufnahme in die Welterbeliste.

Der Vortrag beschreibt die Voraussetzungen, das Nominierungsverfahren sowie den Evaluierungsprozess und geht auf kritische Punkte ein .